Annahmeinformationen zu Styropor/Styrodur
Für HBCD - haltige Dämmmaterialien besteht seit 2017 ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot. Das bedeutet, dass in Gewerbe- und Siedlungsabfällen, Baustellenabfällen sowie Gemischten Verpackungen keine Styropor/- Styrodurabfälle mehr enthalten sein dürfen. Dieses Material wird zwar nicht als gefährlicher Abfall eingestuft, aber es muss trotzdem das Nachweisverfahren in elektronischer Form wie bei gefährlichen Abfällen geführt werden.
Demzufolge können wir keine mit Styropor/- Styrodur durchsetzten Abfälle in unserem Anlagenbetrieb annehmen. Diese Regelung gilt auch für die Beimischung derartiger Dämmmaterialien in von uns bereitgestellte Container und Umleerbehälter. Eine sortenreine Erfassung ist zwingend erforderlich.
Wir bieten Ihnen unsere Entsorgungsmöglichkeiten für Styropor/ Styrodur wie folgt an:
Dämmmaterial HBCD – haltig, AVV 170604
- verpackt in durchsichtigen PE-Säcken (verschlossen)
- Trennung von sauberen Styropor und Styropor mit Anhaftungen aus Kostengründen ratsam
Dämmmaterial HBCD – frei, AVV 170904
- verpackt in PE-Säcken, sauber und frei von Störstoffen (verschlossen)
- Trennung zwischen reinweiß und farbig
- jedem mit HBCD - freien Styropor gefüllten PE-Sack ist zwingend das Zertifikat/ Herstellererklärung bzw. eine Analyse sowie unsere ausgefüllte Unbedenklichkeitserklärung beizulegen.
Formular Unbedenklichkeitserklärung: Download
Für die Bereitstellung der Sammelsäcke und Transportleistungen unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartner: